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Vergleichswertverfahren:
Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise solcher Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen. Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht gnügend Kaufpreise, können auch Vergleichsgrundstücke aus vergleichbaren Gebieten herangezogen werden. Bei bebauten Grundstücken können neben oder anstelle von Preisen für Vergleichsgrundstücke insbesonder die Vergleichsfaktoren für Raum- oder Flächeninhalt der baulichen Anlage herangezogen werden. Der Vergleichswert ergibt sich durch Verfielfachung des jährlichen Ertrags oder der sonstigen Bezugseinheit des zu bewertenden Grundstücks mit den ermittelten Vergleichsfaktoren. Zu- oder Abschläge ( Indexreihen bzw. Umrechnungskoeffizienten) sind dabei zu berücksichtigen. Bei Verwendung von Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das Gebäude beziehen, ist der getrennt vom Gebäudewert zu ermittelnde Bodenwert geson- dert zu berücksichtigen.
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