Vergleichswert

Vergleichswertverfahren:

Bei Anwendung des Vergleichswertverfahrens sind Kaufpreise solcher
Grundstücke heranzuziehen, die hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden
Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen.
Finden sich in dem Gebiet, in dem das Grundstück gelegen ist, nicht gnügend
Kaufpreise, können auch Vergleichsgrundstücke aus vergleichbaren
Gebieten herangezogen werden.
Bei bebauten Grundstücken können neben oder anstelle von Preisen für
Vergleichsgrundstücke insbesonder die Vergleichsfaktoren für Raum- oder
Flächeninhalt der baulichen Anlage herangezogen werden.
Der Vergleichswert ergibt sich durch Verfielfachung des jährlichen Ertrags oder
der sonstigen Bezugseinheit des zu bewertenden Grundstücks mit den ermittelten
Vergleichsfaktoren.
Zu- oder Abschläge ( Indexreihen bzw. Umrechnungskoeffizienten) sind dabei
zu berücksichtigen.
Bei Verwendung von Vergleichsfaktoren, die sich nur auf das Gebäude
beziehen, ist der getrennt vom Gebäudewert zu ermittelnde Bodenwert geson-
dert zu berücksichtigen.