Das Honorar für Wertgutachten i.S. des § 194 Baugesetzbuch kann gem. § 34 der HOAI s.o. ermittelt werden.
Für alle anderen Gutachten gilt das frei zu vereinbarende Honorar. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, wird nach Stunden -aufwand abgerechnet. Hier gelten die nachfolgend aufgeführten Stunden -sätze. Sachverständiger je Stunde 70,00 € Hilfskraft je Stunde 40,00 € Fotos + Abzüge je Stck. 1,00 € A 4 - Kopien je Stck. 0,20 € Fahrkosten €/ KM. 0,30 €/KM.
Schwierigkeiten können insbesondere vorliegen
1. bei Wertermittlungen für Erbbaurechte, Nießbrauch-, Wohnrechte, Denkmalschutz sowie sonstige Rechte. 2. bei Umlegungen und Enteignung 3. bei steuerlichen Bewertungen, bei öffentlich geförderten Wohnbau 4. für unterschiedliche Nutzungsarten auf einem Grundstück 5. für Gastronomie- und gastgewerbliche Grundstücke ( z.B. Hotel) 6. bei Berücksichtigung von Schadensgraden 7. Umfangreichen Ermittlungen von Instandsetzungskosten 8. Dokumentationen von Schäden, Mängeln oder Beweissicherungen 9. bei Wertermittlungen für mehrere Stichtage
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