Bodenwert

Bodenwertermittlung:

 

Nach der Wertermittlungsverordnung ist der Bodenwert in der Regel im
Vergleichswertverfahren zu ermitteln: (vgl. § 13 Abs.1 i.V mit § 15 Abs.2
WertV)

Neben oder an Stelle von Vergleichspreisen können auch geeignete Boden-
richtwerte zur Bodenwertermittlung herangezogen werden ( § 13 Abs.2 WertV).
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehr-
heit von Grundstücken, die zur Bodenrichtwertzone zusammengefasst weden, für
die im wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist
bezogen auf die Quadratmeter Grundstücksfläche.
Abweichungen eines einzelnen Grundtücks von dem Richtwertgrundstück in den
wertbeeinflussenden Umständen - wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art
und Maß der baulichen Nutzung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgestalt -
bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswertes
von dem Bodenrichtwert.